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Exzessive Werbung im Glücksspielmarkt

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Stand August 2007

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Ein weiteres Argument dafür, dass die Spielleidenschaft nicht eingeschränkt wird, sondern noch gefördert wird, stellen die Werbung und das Marketing für den Lotto Block dar.

So entsprach der Werbeaufwand von Lotto-Toto im Jahre 1990 (ca. 25 Mio. Euro) in etwa den Werbeausgaben der Bundesbahn und mehr als dem 2,5-fachen des Werbeaufwands der Bundespost.

Die Werbequote (Anteil der Werbeausgaben im Verhältnis zum Umsatz) liegt beim Lotto-Toto Block in Höhe von 2 bis 3 % und ist damit eine immens hohe, weit über dem Durchschnitt liegende Werbequote. Der damit betriebene Kostenaufwand für Werbung geht deutlich über das hinaus, was gewöhnliche Unternehmen für Werbung und Öffentlichkeitsarbeit aufzubringen pflegen:

Unter diesen belegte die unangefochtene Spitzenposition im Jahre 2000 die Deutsche Telekom AG, gefolgt von der VW AG („Top-Spender“, Nielsen Studie).

Die Werbequote bei der Deutsche Telekom betrug dennoch nur 1,1% bis 1,3% und bei VW nur 0,367% bis 0,46% vom Gesamtumsatz.

Die Werbeausgaben der Staatlichen Toto-Lotto GmbH Baden-Württemberg für Oddset betragen am Umsatz gemessen das Doppelte bis Sechsfache wie bei der Deutschen Telekom und VW!

Das ist umso verblüffender, als es sich wie gesagt bei den beiden vergleichsweise herangezogenen Unternehmen um diejenigen Unternehmen handelt, die mit den höchsten Werbeausgaben auf dem Markt auffallen. Oddset geht damit in seiner Werbung um ein Vielfaches über das hinaus, was marküblich ist. Dabei sind der Werbeeinsatz und die Werbeausgaben der insgesamt 27.000 Annahmestellen des Deutschen Lotto- und Totoblocks noch nicht einmal berücksichtigt. Oddset verfügt gewissermaßen über mehrere tausend Werbehelfer, deren Engagement über die Provisionen mit abgegolten ist.

Allein dieser außergewöhnlich hohe Werbekostenanteil würde genügen, um zu belegen, dass Oddset ein Gewinnerzielungsinteresse verfolgt und sich damit außerhalb legitimer gemeinschaftsrechtlicher Zielsetzungen bewegt.

Zudem sei die Werbung für die Oddset Sportwette im Alltag überall präsent: Bandenwerbung in den Fußballstadien, Werbeplakate an Bushaltestellen etc., Werbesendungen im Rundfunk bis hin zur besonders öffentlichkeitswirksamen Inanspruchnahme von Sympathieträgern aus dem Bereich des Fußballs, beispielsweise des früheren Bundestrainers Rudi Völler oder der Fußball-Weltmeisterin Nina Künzer machten Oddset Werbung omnipräsent. Diese allgegenwärtige Werbung entspräche marktüblichen Strategien und diene klar der Gewinnmaximierung.

In Deutschland gilt in öffentlich-rechtlichen Fernsehanstalten ein generelles Werbeverbot. Dieses Werbeverbot gelte allerdings nicht für den deutschen Lotto-Toto Block, da dieser durch eigene Sendeformate (Fernsehlotteriesendung bzw. Glücksspirale) seine Produkte gegenüber einem breiten Publikum anpreisen dürfe. Die Ziehung der Lottozahlen findet am Samstag kurz vor den 20 Uhr Nachrichten zur absoluten Prime-Time statt, die Gewinn-Zahlen werden in den Nachrichten zudem wiederholt.

Neben dem allgemeinen Werbeverhalten wird auch auf den Inhalt der Werbung verwiesen. Würde man wirklich dem Spieltrieb Einhalt gewähren wollen, dann würde man in der Werbebotschaft bei Lotterien die geringe Gewinnwahrscheinlichkeit oder den negativen mathematischen Erwartungswert in den Vordergrund des Spots stellen. Solche Hinweise, ähnlich der Hinweispflicht auf Zigarettenpackungen, wären dann ein Beitrag zur Verbesserung des Information und eine „vertrauensbildende“ Maßnahme gegenüber der Öffentlichkeit.

Hingegen wird die „Produktqualität“ in der Werbung eher verschleiert oder sogar irreführend dargestellt.

Die hohen Werbeausgaben werden dadurch begründet, dass man den Spieler vor anderen Wettanbietern als dem Deutschen Lotto- und Totoblock schützen müsse, da der Spieler sonst den Versuchungen dieser Anbieter erliegen würde.

Dies ist ungefähr so glaubwürdig, wie wenn der Staat als hypothetisch einziger Anbieter von Zigaretten und Alkohol extensive Werbung betreiben würde, nur um die Bürger vor dem Kauf von Konkurrenz-Artikel im Ausland abzuhalten.

In diesem Fall wurde allerdings ein Werbeverbot erteilt und entsprechende Warnhinweise auf den Produkten vorgeschrieben!

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